Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Dipl.Inf (FH) Thomas Freudenberg nachfolgend FTF genannt |
§ 1 GegenstandFTF bietet seinen Kunden umfassende Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung, inklusive Konzeption von Software, Programmierung von Sourcecodes, Projektmanagement bei komplexen Softwarelösungen in Unternehmen von Kunden sowie Wartung und Pflege von bereitgestellten Leistungen. Der auf jeden Kunden speziell zugeschnittene Leistungsinhalt wird bei Vertragsschluss schriftlich oder in Textform im Einzelnen festgelegt. |
§ 2 GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen FTF und dem Kunden. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn FTF stimmt den AGB des Kunden schriftlich zu. |
§ 3 VertragsschlussVerträge zwischen FTF und dem Kunden werden erst mit Zugang einer Auftragsbestätigung in Schriftform oder in Textform beim Kunden wirksam. Von einer Auftragsbestätigung abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen FTF und dem Kunden wirksam. |
§ 4 Leistungsinhalt / Beauftragung von Dritten / KündigungDie jeweiligen Leistungen werden auf jeden Kunden speziell zugeschnitten und bei Vertragsschluss im Einzelnen schriftlich oder in Textform festgelegt.
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§ 5 Vertragspflichten des KundenDer Kunde hat dafür zu sorgen, dass eine störungsfreie Leistungserbringung durch FTF ermöglicht wird. Insbesondere hat der Kunde dafür in seinem Betrieb alle erforderlichen technischen, sonstigen materiellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen und zu erhalten, und - soweit erforderlich - innerhalb der Betriebszeiten den Zugang zu den betrieblichen Einrichtungen zu gewähren. Des Weiteren hat der Kunde falls nötig für die maximale Serververfügbarkeit zu sorgen sowie alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, damit die Hardware und Software unter maximaler Verfügbarkeit arbeiten kann und Angriffe Dritter möglichst blockiert werden, bspw.: unterbrechungsfreie Stromversorgung, RAID-Festplatten, Firewall etc. Der Kunde hat für eine ständige Sicherung aller betriebswichtigen Daten eigenständig zu sorgen. |
§ 6 Vergütung / ZurückbehaltungsrechtDie Vergütung für die von FTF zu erbringenden Leistungen wird in der Auftragsbestätigung festgelegt.
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§ 7 AbnahmeFTF und der Kunde werden einen Termin für die Abnahme vereinbaren. Am Tag der Abnahme ist vom Kunden eine Erprobung der Leistungen von FTF vorzunehmen. Die Leistung ist abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 3 Werktagen nach dem Abnahmetermin beanstandet. Anwesenheit von FTF bei der Abnahme ist nicht erforderlich. |
§ 8 Kündigung / AbfindungEine vorzeitige Beendigung des Dienstleistungsvertrags im Zeitraum dessen Bearbeitung kommt einem Vertragsbruch gleich und hat eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% des Objektauftragswertes zur Folge.
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§ 9 Verzögerungen / RücktrittFalls durch Krankheit oder höhere Gewalt, z.B. Zerstörung durch Feuer, Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen sowie durch politische, wirtschaftliche oder kriegerische Ereignisse (z.B. Streik, Bankenschließung, Bürgerkrieg) im Arbeitsgebiet von FTF, dieser an der Fertigstellung des Softwareproduktes gehindert ist, verlängern sich die Leistungs-, Abnahme- und sonstigen Fristen, die FTF zu beachten hat, um einen entsprechenden Zeitraum, ohne dass der Kunde hierfür eine zusätzliche Vergütung beanspruchen kann.
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§ 10 GewährleistungOffensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter Nennung des jeweiligen Mangels im Einzelnen anzuzeigen.
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Für die Nacherfüllung wird FTF ein angemessener Zeitrahmen bewilligt.
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§ 11 Haftungsbegrenzung / -ausschluss bei Schäden, FreistellungVerletzt FTF einfach fahrlässig eine seiner Kardinalspflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden und verursacht dadurch einen Schaden, der nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrührt, so haftet FTF nur im Umfang des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
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§ 12 NutzungsrechteSoweit bei Vertragsschluss mit dem Kunden vereinbart wird, dass die von FTF erbrachten Leistungen im Betrieb des Kunden eingesetzt werden sollen, erhält der Kunde an dem Gesamtergebnis, an welchem Urheber- oder Leistungsschutzrechte von FTF bestehen, die zeitlich unbegrenzten Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte zur Nutzung in der eigenen betrieblichen Umgebung.
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§ 13 DokumentationDas jeweilige Projekt wird mit Quelltext ausgeliefert. Die Dokumentation des Projekts erfolgt innerhalb des Quelltextes. Eine darüber hinausgehende Dokumentation kann vom Kunden gesondert in Auftrag gegeben werden. |
§ 14 SchlussbestimmungenFür alle Streitigkeiten aus einem zwischen FTF und einem Kunden geschlossenen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
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